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MedizinrechtDie von RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer bereits 1975 vor dem Hintergrund zunehmender straf- und zivilrechtlicher Arzthaftungsverfahren gegründete medizinrechtliche Abteilung von Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte berät ständig Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Hebammen, Heilhilfsberufe wie Physiotherapeuten und Pflegekräfte, wissenschaftliche Fachgesellschaften, ärztliche Berufsverbände, medizinische Fakultäten und Unternehmen auf allen Gebieten des Gesundheitsrechts. Die medizinrechtliche Abteilung wird von den Sozien RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, RA Dr. Ralph Steinbrück, RAin Dr. Tonja Gaibler, RA Dr. Philip Schelling und RAin Prof. Dr. Ute Walter in München und RA Rolf Bock in Berlin geleitet. Arzthaftungsrecht
Eines unserer Haupttätigkeitsfelder ist das ärztliche Haftungsrecht, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen angeblicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler geht. Neben Gerichtsverfahren betreuen wir auch außergerichtliche Mandate, z. B. bei Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen, wobei wir stets ausschließlich auf Behandlerseite (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegepersonal, Krankenhäuser) tätig sind.
Arztstrafrecht
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Arztstrafrecht dar, bei dem es meist darum geht, den Arzt gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung, unterlassenen Hilfeleistung oder andere klassische Straftatbestände des Arztstrafrechts zu verteidigen.
In den letzten Jahren sind aber auch besondere neue Probleme im Zusammenhang mit dem von Staatsanwaltschaften immer häufiger erhobenen Vorwurf des Abrechnungsbetruges und - seit dem Herzklappenskandal - der Vorteilsnahme bzw. Bestechlichkeit im Rahmen der vielfältigen Formen des Industriesponsoring aufgetreten.
Ärztliches Berufsrecht
Selbstverständlich betreuen wir auch Mandate, bei denen das ärztliche Berufs- und Standesrecht sowie approbationsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund stehen. Fragen zur ärztlichen Werbung werden sowohl aus Sicht der Berufsordnungen als auch unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts kompetent und umfassend bearbeitet.
Vertragsarztrecht, Ärztliches Vertragsrecht und Krankenhausrecht
Unsere Beratung erstreckt sich auch auf den Bereich des gesamten Vertragsarztrechts und ärztlichen Vertragsrechts, ob Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften, Integrierte und Hausarztzentrierte Versorgung sowie sonstige neue Versorgungsformen, insbesondere an der Schnittstelle ambulant-stationär. Auch Krankenhausträger profitieren von unserer Performance bei der Nutzung moderner sektionsübergreifender Versorgungsmodelle, um sich in einem immer schwieriger werdenden Gesundheitsmarkt strategisch optimal aufzustellen. Insourcing- und Outsourcing, Privatisierungs- und Umwandlungsprojekte, Medizinische Versorgungszentren an bzw. von Krankenhäusern sowie die Doppelttätigkeit von angestellten Krankenhausärzten auch in der ambulanten Versorgung und von Vertragsärzten auch im Krankenhaus prägen die aktuellen Strategien. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei Wirtschaftlichkeits-, insbesondere Richtgrößenprüfungen sowie in sonstigen Prüfverfahren, wie z. B. Plausibilitätskontrollen. Ärztliches Arbeitsrecht Selbstverständlich beraten wir auch in allen Fragen der arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Gestaltung, vor allem bei Chefarzt- oder Belegarztverträgen. Wir unterstützen unsere Mandanten in den schwierigen Situationen, wenn über die Veränderung oder Aufhebung bestehender Arbeitsverhältnisse und die Zahlung von Abfindungen verhandelt werden muss.
Ärztliches Vergütungsrecht
Spezielle Themen auf dem Gebiet des Vergütungsrechts, insbesondere des EBM und der GOÄ, hier insbesondere die rechtssichere Gestaltung von Wahlleistungs- und Honorarvereinbarungen und die Problematik der persönlichen Leistungserbringung liquidationsberechtigter Ärzte, runden das Spektrum unserer traditionellen medizinrechtlichen Beratungstätigkeit ab. Risk-Management
Seit 1994 bietet die medizinrechtliche Abteilung darüber hinaus mit dem Krankenhaus-Risk-Management ein neuartiges Konzept zur Haftungsprävention an, das in seiner Zielsetzung an die medizinische Qualitätssicherung anschließt. Spezifisch rechtlich geprägte Fehlerquellen in den Bereichen Organisation, Aufklärung, Dokumentation und Gerätesicherheit aktiv anzugehen bedeutet Schadensprophylaxe zu betreiben und damit die "Juristische Qualitätssicherung" als integralen Bestandteil der medizinischen Qualitätssicherung ergänzend zu etablieren.
Pharma,- Medizinprodukte- und Apothekenrecht
Zu unseren Mandanten gehören auch pharmazeutische Unternehmen und Medizinproduktehersteller sowie Apotheken und Managementgesellschaften, die eine umfassende Beratung in einer Querschnittsmaterie benötigen, in der sich Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht überschneiden. Die Palette marktstrategisch wichtiger Felder, in denen wir als Rechtsexperten zur Verfügung stehen, reicht von Regulatory Affairs über Reimbursement bis zu Sales & Marketing. Die Beteiligung an neuen Versorgungsformen wie der Integrierten Versorgung bedarf innovativer und kreativer Vertragsgestaltung, die wir mit unseren Mandanten entwickeln. Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller stellt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das einem ausdauernden Reformprozess unterliegt, eine besondere Herausforderung dar. Der Gemeinsame Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bestimmen neben den Spitzenverbänden der Krankenkassen ganz wesentlich das Leistungsspektrum der GKV. Wir beraten unsere Mandanten, welche Gremien in welcher Weise für ihre Projekte maßgeblich sind, zeigen Rechtsschutzmöglichkeiten auf und unterstützen somit kontinuierlich auch mittel- und langfristig angelegte Planungen. |
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