Ärztliches Berufsrecht

Wir betreuen auch Mandate, bei denen das ärztliche Berufsrecht im Vordergrund steht. Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

In der Regel geht es hier um Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen, der Anerkennung von Weiterbildungszeiten, mit Patientenbeschwerden, auch in sog. Arztbewertungsportalen (Jameda & Co.) oder um berufsrechtliche Verfehlungen. Fragen zur ärztlichen Werbung werden sowohl aus Sicht der Berufsordnungen als auch unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts kompetent und umfassend bearbeitet.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, ggf. auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.