Sozietät aktuell: 23. Münchner Abendsymposium Medizinrecht
Mittwoch, 7. März 2012, 18:30 Uhr, Literaturhaus München, Salvatorplatz 1
VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ, BERUFSORDNUNG, ÄRZTLICHES WERBERECHT WAS ÄNDERT SICH IN 2012?
Am 01.01.2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in Kraft getreten. Zudem soll eine bereits 2011 vom 114. Deutschen Ärztetag beschlossene Novellierung der Muster-Berufsordnung (MBO) im Laufe des Jahres 2012 in den Berufsordnungen der Länder geltendes Recht werden. Auch wurde das ärztliche Werberecht durch die Rechtsprechung weiter gelockert.
Mit unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen zeigen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Praxisalltag haben, wie Sie neue Chancen erkennen und nutzen können und welche steuerlichen Aspekte Sie dabei beachten müssen.
P r o g r a m m:
18:30 Uhr Aktuelle Liberalisierungen im ärztlichen Werberecht Blickfangwerbung, Gutscheine, Werbung mit Pauschalhonorar Dr. Sebastian Almer, Fachanwalt für Medizinrecht
19:00 Uhr Chancen und Risiken der neuen Berufsordnung Privatliquidation, einseitige Zuwendungen, Drittwerbung Anna Brix, Fachanwältin für Medizinrecht
20:15 Uhr Herausforderungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes Bedarfsplanung, Anstellung, Vertragsarztzulassung und Nachbesetzungsverfahren, Vergütungssystem, ambulante spezialärztliche Versorgung und Wirtschaftlichkeitsprüfung Dr. Ralph Steinbrück, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator
20:45 Uhr Steuerliche Tipps für den Arzt Wilfried Bridts, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Fortbildungspunkte sind beantragt, Teilnehmerbeitrag: € 29 Wegen begrenzter Teilnehmeranzahl bitten wir um rechtzeitige Anmeldung:
ULSENHEIMER ■ FRIEDERICH Rechtsanwälte Maximiliansplatz 12, 80333 München Frau Elke Zink, Telefon: 089-24 20 81-38, E-Mail: zink@uls-frie.de
*** wichtige Pressemitteilung ***
Ärzte vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen Nach einem mehr als fünf Jahre währenden Verfahren hat das Landgericht Kempten am 18.01.2012 zwei Chirurgen vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betrugs nach fünf Hauptverhandlungsterminen freigesprochen. Die beiden Mediziner hatten 2006 einen schwerkranken Patienten mit einer damals neuartigen Therapie behandelt. Der Mann war zwei Monate nach der Leberzelltransplantation gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren einen "Menschenversuch" gesehen und für die Angeklagten 3 Jahre und 9 Monate bzw. 3 Jahre Haft sowie ein zweijähriges Berufsverbot gefordert. Nach Auffassung des Gerichts habe die Beweisaufnahme zwar gewisse Defizite bei der im Übrigen sehr ausführlichen Aufklärung gezeigt. Das Landgericht Kempten folgte allerdings dem Vortrag der Verteidiger RAin Dr. Tonja Gaibler und RA Dr. Philip Schelling (Kanzlei Ulsenheimer Friederich), wonach der Patient wegen seines hohen Leidensdrucks selbst bei einer noch weitergehenden Information über die Risiken und Erfolgsaussichten des Verfahrens in die Durchführung des Eingriffs eingewilligt hätte. Das Verfahren sei keineswegs illegal gewesen, das Vorgehen der Ärzte also nicht rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. RAin Dr. Gaibler und RA Dr. Schelling: "Das Urteil ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH konsequent und richtig. Nicht zuletzt im Hinblick auf die vom Gericht festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war der Antrag der Staatsanwaltschaft völlig unverständlich". *** Ulsenheimer Friederich *** Stellenangebot Für unseren Standort München suchen wir ab sofort eine(n) RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT zur Verstärkung unserer medizinrechtlichen Abteilung, insbesondere im Bereich des Arzthaftungs- und Arztstrafrechts. Es erwarten Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit, interessante Mandate und eigenverantwortliches Arbeiten. Prädikatsexamina, Promotion, Ihr Interesse am Publizieren von medizinrechtlichen Fachbeiträgen sowie Freude am Referieren vor Fachpublikum sind uns wichtig. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Partnerschaft in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Ulsenheimer u. Friederich Rechtsanwälte, Frau Rechtsanwältin Dr. Tonja Gaibler, Maximiliansplatz 12, 80333 München, gaibler@uls-frie.de ----------------------------------------------------------------------------------------- ***AMK "Arzt- und Medizinrecht - kompakt" 01/Januar 2012** in neuem Layout! Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG, Nordkirchen (www.iww.de) hat die (optisch und systematisch erneuerte) 18. Ausgabe seiner o.g. Zeitschrift veröffentlicht, die monatlich erscheint. Der brandaktuelle Report für Berater und Entscheider im Gesundheitswesen bietet in knapper und übersichtlicher Form Rechtsprechung und Beiträge zur aktuellen Gesetzgebung und Beschlüssen, Richtlinien und Stellungnahmen im Arzt- und Medizinrecht. Mitherausgeber sind die Rechtsanwälte Oliver Bechtler, Michael Frehse, Dr. Detlef Gurgel, Dr.Paul Harneit, Dr. Lars Lindenau, Dr. Gerhard Nitz und Dr. Ralph Steinbrück aus unserer Kanzlei. Nähere Informationen sowie eine Bestelloption einschliesslich kostenloser Probeausgabe können Sie finden unter www.iww.de/informationsdienste/rechtsanwaelte/AMK/
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