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23. Münchner Abendsymposium Medizinrecht

Mittwoch, 7. März 2012, 18:30 Uhr, Literaturhaus München, Salvatorplatz 1

VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ, BERUFSORDNUNG, ÄRZTLICHES WERBERECHT
WAS ÄNDERT SICH IN 2012?

Am 01.01.2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in Kraft getreten. Zudem soll eine bereits 2011 vom 114. Deutschen Ärztetag beschlossene Novellierung der Muster-Berufsordnung (MBO) im Laufe des Jahres 2012 in den Berufsordnungen der Länder geltendes Recht werden. Auch wurde das ärztliche Werberecht durch die Rechtsprechung weiter gelockert.

Mit unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen zeigen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Praxisalltag haben, wie Sie neue Chancen erkennen und nutzen können und welche steuerlichen Aspekte Sie dabei beachten müssen.

P r o g r a m m:

18:30 Uhr
Aktuelle Liberalisierungen im ärztlichen Werberecht
Blickfangwerbung, Gutscheine, Werbung mit Pauschalhonorar
Dr. Sebastian Almer, Fachanwalt für Medizinrecht

19:00 Uhr
Chancen und Risiken der neuen Berufsordnung
Privatliquidation, einseitige Zuwendungen, Drittwerbung
Anna Brix, Fachanwältin für Medizinrecht

20:15 Uhr
Herausforderungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes
Bedarfsplanung, Anstellung, Vertragsarztzulassung und Nachbesetzungsverfahren, Vergütungssystem, ambulante spezialärztliche Versorgung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Dr. Ralph Steinbrück, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator

20:45 Uhr
Steuerliche Tipps für den Arzt
Wilfried Bridts, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Fortbildungspunkte sind beantragt, Teilnehmerbeitrag: € 29
Wegen begrenzter Teilnehmeranzahl bitten wir um rechtzeitige Anmeldung:

ULSENHEIMER  FRIEDERICH Rechtsanwälte
Maximiliansplatz 12, 80333 München
Frau Elke Zink, Telefon: 089-24 20 81-38, E-Mail: zink@uls-frie.de
                      



*** wichtige Pressemitteilung ***

Ärzte vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen

Nach einem mehr als fünf Jahre währenden Verfahren hat das Landgericht Kempten am 18.01.2012 zwei Chirurgen vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betrugs nach fünf Hauptverhandlungsterminen freigesprochen. Die beiden Mediziner hatten 2006 einen schwerkranken Patienten mit einer damals neuartigen Therapie behandelt. Der Mann war zwei Monate nach der Leberzelltransplantation gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren einen "Menschenversuch" gesehen und für die Angeklagten 3 Jahre und 9 Monate bzw. 3 Jahre Haft sowie ein zweijähriges Berufsverbot gefordert.

Nach Auffassung des Gerichts habe die Beweisaufnahme zwar gewisse Defizite bei der im Übrigen sehr ausführlichen Aufklärung gezeigt. Das Landgericht Kempten folgte allerdings dem Vortrag der Verteidiger RAin Dr. Tonja Gaibler und RA Dr. Philip Schelling (Kanzlei Ulsenheimer Friederich), wonach der Patient wegen seines hohen Leidensdrucks selbst bei einer noch weitergehenden Information über die Risiken und Erfolgsaussichten des Verfahrens in die Durchführung des Eingriffs eingewilligt hätte. Das Verfahren sei keineswegs illegal gewesen, das Vorgehen der Ärzte also nicht rechtswidrig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RAin Dr. Gaibler und RA Dr. Schelling: "Das Urteil ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH konsequent und richtig. Nicht zuletzt im Hinblick auf die vom Gericht festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war der Antrag der Staatsanwaltschaft völlig unverständlich".

          

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RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

zur Verstärkung unserer medizinrechtlichen Abteilung, insbesondere im Bereich des Arzthaftungs- und Arztstrafrechts.

Es erwarten Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit, interessante Mandate und eigenverantwortliches Arbeiten.

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Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Partnerschaft in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Ulsenheimer u. Friederich Rechtsanwälte, Frau Rechtsanwältin Dr. Tonja Gaibler, Maximiliansplatz 12, 80333 München, gaibler@uls-frie.de

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