EINLADUNG
34. Münchner Abendsymposium Medizinrecht
am 30.11.2023 um 18 Uhr s.t.
in das
Literaturhaus München, Salvatorplatz 1 (Bibliothek).
Unser Ziel ist es, in Impuls-Referaten einen Überblick über aktuelle juristische Aspekte zu bieten und im Anschluss ausreichend Zeit für die Diskussion und Ihre Fragen zu haben. Das sind die Themen:
- EDV-Dokumentation, Elektronische Patientenakte, Chat-GPT & Co: Fallstricke der digitalen Dokumentation
Der Schritt zur digitalen Dokumentation ist längst getan. Doch hat sie in der ärztlichen Praxis eine Reihe von Problemen mit sich gebracht. Beispielsweise kann der Einsatz von nicht manipulationssicherer Dokumentationssoftware die Haftungsabwehr des Arztes entscheidend beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 27.04.2021, Az: VI ZR 84/19). Herausfordernd stellt sich auch der rechtlich einwandfreie Umgang mit der Elektronischen Patientenakte (ePA) dar, weil gerade im niedergelassenem Bereich wenig Zeit für deren umfassenden Auswertung zur Verfügung steht. Hilfreich wäre für den Arzt im Zusammenhang mit der Dokumentation ggf. die Unterstützung durch eine KI wie z.B. Chat-GPT. Herr RA Dr. Sebastian Almer beleuchtet, worauf zu achten ist.
- Zur Rechtzeitigkeit der OP-Aufklärung (BGH, Urt. v. 20.12.2022, Az: VI ZR 375/21)
Der Bundesgerichtshof hat unlängst die rechtlichen Vorgaben zur Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung konkretisiert. Der höchstgerichtlichen Entscheidung wurde mit Spannung entgegengesehen, da zuvor diverse Obergerichte (z.B. OLG Köln) die bisherige Praxis der Unterzeichnung des Einwilligungsformulars durch den Patienten direkt im Anschluss an das Aufklärungsgespräch in Frage gestellt hatten. Frau RAin Dr. Stephanie Wiege wird den Status quo zur Rechtzeitigkeit der OP-Aufklärung im Lichte der Entscheidung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2022 referieren.
- Übernahme von Praxen durch kommerzielle MVZ-Investoren: worauf ist zu achten?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat im Dezember 2022 für das erste Halbjahr 2023 einen Gesetzentwurf angekündigt, wonach die Aktivitäten von Fremdinvestoren im ambulanten deutschen Gesundheitsmarkt eingeschränkt werden sollen. Seitdem macht sich bei den Inverstoren „Torschlusspanik“ breit und auch kleinere Praxen und neue Fachbereiche geraten in den deren Fokus. Wer sich dazu entscheidet, Verhandlungen mit einem solchen Investor aufzunehmen, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Frau RAin Anna Brix gibt einen Einblick, was Sie zu erwarten haben.
- Das „Zwischenfallgespräch“ nach Komplikationen
Kommt es bei der Behandlung eines Patienten zu Komplikationen oder verstirbt der Patient gar, wird oftmals „Aufklärung“ über die genauen Umstände eingefordert. Fehlende Gesprächsbereitschaft oder eine zögerliche Haltung bilden hier häufig den Nährboden für Misstrauen und Verärgerung und führen nicht selten zu Schadensersatzklagen oder gar zu einer Strafanzeige. Herr RA Dr. Philip Schelling wird erläutern, wie man ein solches „Zwischenfallgespräch“ führen sollte, um einerseits dem berechtigten Klärungsbedarf der Betroffenen gerecht zu werden, andererseits aber juristische Fußangeln zu vermeiden.
- Kommunikation mit Patienten, Arztkollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten
Auf vielfachen Wunsch widmen wir uns diesmal auch wieder der – nicht nur haftungsrechtlich wichtigen – Thematik „Kommunikation im Medizinbetrieb“. Wir freuen uns besonders, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Matthias Volkenandt einen hoch angesehenen Gastreferenten gewinnen konnten, der sich in einem spannenden Vortrag der Problematik der Kommunikation mit Patienten, Arztkollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten widmet. Das Thema ist insofern praxisrelevant, als „schlechte“ Kommunikation auch in rechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen oder sogar deren Ausgangspunkt bilden kann. Beim Vortrag von Herrn Prof. Volkenandt ist jenseits der „grauen Juristerei“ einiger Unterhaltungswert garantiert!
Moderiert wird der Abend von
Frau RAin Dr. Tonja Gaibler. Wie es sich bei unseren früheren Veranstaltungen bewährt hat, bleibt auch außerhalb der Vorträge und der anschließenden Diskussion ausreichend Gelegenheit, auf Ihre Fragen bei einem Glas Wein und einem kleinen Imbiss während der Pause einzugehen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Fortbildungspunkte bei der BLÄK sind beantragt.
Anmeldung: Bei Interesse melden Sie sich bitte bis
spätestens 15.11.2023 mit dem Formular (vgl. unten) per PDF (an:
abendsymposium@uls-frie.de) oder per Telefax (an: 089/242081-19) an.
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Download Anmeldeformular für das Abendsymposium am 15.11.2023 [PDF, 496kb]
Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und einen spannenden Abend