Die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Zusammenhänge und Strukturen werden zunehmend komplexer und undurchsichtiger. Das europäische Recht nimmt immer mehr Einfluss auch auf die nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung. Davon betroffen ist insbesondere das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Im Zuge dieser dynamisch fortschreitenden Entwicklung beraten und vertreten wir Mandanten in den wesentlichen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere:
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassung
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitszeit
- Diskriminierungsverbot
- Urlaubsrecht
- Entgeltfortzahlung
- Vertragsgestaltung
- Aufhebungsvereinbarung
- Direktionsrecht
Dazu steht uns eine langjährige fachanwaltliche Expertise in der außergerichtlichen Beratung, der Verhandlungsführung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Bereinigung, bei Bedarf aber auch bei der nachhaltigen und konsequenten bundesweiten gerichtlichen Vertretung bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zur Verfügung. Da wir uns nicht auf die Vertretung nur einer Vertragsseite beschränken (Arbeitgeber oder Mitarbeiter), sind wir unabhängig.
Gleichzeitig sind uns dadurch die wechselseitigen wirtschaftlichen, aber auch persönlichen/unternehmerischen Interessen in der jeweiligen Verfahrenssituation bekannt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt dabei die Verknüpfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen in Gesundheitseinrichtungen dar. Hier sind Besonderheiten zu beachten, welche häufig über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze hinausgehen.
In diesem Zusammenhang legen wir ein besonderes Augenmerk auf das sogenannte „Chefarzt-Vertragsrecht“. Ein in der Praxis über Jahrzehnte erworbener Erfahrungsschatz und Fundus von Rechtsprechung und Vertragsmustern ermöglicht es uns, unsere Mandanten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.