Familien- und Erbrecht

Familienrecht Im Bereich des Ehe- und Familienrechts verfügen wir über langjährige Spezialisierung und Erfahrung. Wir beraten und vertreten in allen Scheidungsangelegenheiten und weiteren familienrechtlichen Problemen (z.B. Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht).

Bei der Konzeption von Eheverträgen, die insbesondere im Falle der Trennung und Scheidung für Ärzte und Unternehmer von zentraler Bedeutung sein können, bieten wir individuelle und ergebnisorientierte Lösungen an.

Da insbesondere im Bereich des Familienrechts bei „Hochkonfliktfällen“ und „Schicksalsschlägen“ Mediation und das Verfahren der kooperativen Praxis eine immer größere Rolle spielen, gehören Stefan Friederich und Andrea-Simone Walther dem „Mediatorenteam München“ (www.mediatorenteam-muenchen.de) an. Dieser Rahmen bietet uns Möglichkeiten, interdisziplinär mit Coaches, Beratern und Psychologen zusammen zu arbeiten.
Erbrecht Auf dem Gebiet des Erbrechtes, insbesondere der Unternehmensnachfolge, sind wir ebenfalls tätig. Zudem sind die in diesem Gebiet tätigen Anwälte ausgebildete Mediatoren, eine Qualifikation, die sich insbesondere im Bereich von Erbauseinandersetzungen bewährt hat.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Tätigkeit im Rahmen der privaten und unternehmerischen Nachfolge können wir für Sie individuelle Lösungen entwickeln, die sowohl persönliche als auch wirtschaftliche und steuerliche Umstände, berücksichtigen. Wir verfügen außerdem über langjährige Erfahrung als Testamentsvollstrecker sowohl für Nachlässe von Einzelpersonen als auch in der Unternehmensnachfolge.

Auch nach Eintritt des Erbfalls können Sie z.B. bei Erbauseinandersetzungen im privaten oder im unternehmerischen Bereich unsere Erfahrungen, rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen. Stefan Friederich ist Vorsitzender mehrerer gemeinnütziger Stiftungen uns berät seit Jahren als Gründungsmitglied des Institutes für Stiftungsrecht Privatpersonen bei der Errichtung gemeinnütziger Institutionen. Insbesondere auf dem Spezialgebiet des landwirtschaftlichen Erbrechtes ist er ein ausgewiesener Experte.