Medizinrecht

Unsere von RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer bereits 1975 gegründete medizinrechtliche Abteilung berät ständig Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Hebammen, Heilhilfsberufe wie Physiotherapeuten und Pflegekräfte, aber auch wissenschaftliche Fachgesellschaften, ärztliche Berufsverbände und medizinische Fakultäten auf allen Gebieten des Gesundheitsrechts. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei für Medizinrecht ist die Beratung von Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern und Apotheken zu nennen.