Ärztliches Vergütungsrecht

Spezielle Themen auf dem Gebiet des Vergütungsrechts (EBM und GOÄ), hier insbesondere die rechtssichere Gestaltung von Wahlleistungs- und Vergütungsvereinbarungen für Krankenhäuser und Ärzte sowie die Problematik der persönlichen Leistungserbringung liquidationsberechtigter Ärzte, sind traditionell Gegenstand unserer Beratungstätigkeit.

Zudem sind Vertragsärzte zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Die vom Vertragsarzt zulasten der Krankenkassen verordneten Leistungen – insbesondere Arzneimittel – müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Bisher erfolgten sog. Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Form von Richtgrößenprüfungen. Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahre 2015 wurde eine Neuauflage der Wirtschaftlichkeitsprüfung beschlossen, wonach die bundesweiten Richtgrößenprüfungen ab dem 01.07.2017 durch Regelungen auf Landesebene zu ersetzen sind. Dies führte letztlich dazu, dass in den einzelnen Bundesländern bzw. KV-Bezirken unterschiedliche Prüfmechanismen etabliert wurden. In Bayern hat sich bspw. das System der Wirkstoffprüfung durchgesetzt. Wir vertreten Sie sowohl in Wirtschaftlichkeits- als auch Plausibilitätsprüfungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, gegebenenfalls auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten.