Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen zeichnen sich oft durch Besonderheiten aus, die z.T. über die allgemeine arbeitsrechtliche Praxis hinausgehen. Dies gilt z.B. für Fragen der Arbeitszeit, aber auch für die dienstvertragliche Gestaltung und ggfl. Abwicklung von Chefarztverträgen. Regelmäßig sind zudem tarifliche Vorgaben zu beachten.

In dem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Vorgaben sowie dem Wunsch nach Flexibilität einerseits und rechtlichen Grundlagen andererseits beraten und vertreten wir Kliniken und ärztliche Mitarbeiter in allen wesentlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei unterstützen wir Krankenhausträger auch bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat (z.B. bei der Arbeitszeitgestaltung) bis hin zum Einigungsstellenverfahren.

Nachdem wir bereits langjährig in diesen Bereichen tätig sind, ihn z.T. sogar mitgeprägt und gestaltet haben, steht uns ein umfassender Erfahrungsschatz zur Verfügung, der es ermöglicht, unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Situation unsere Mandanten zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.