Eines unserer Haupttätigkeitsfelder ist das ärztliche Haftungsrecht, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen angeblicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler geht. Neben Gerichtsverfahren betreuen wir auch außergerichtliche Mandate, z. B. bei Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen, wobei wir stets ausschließlich auf Behandlerseite (Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Pflegepersonal usw.) tätig sind.
Eine Vertretung von Patienteninteressen bieten wir nicht an.