Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht

Ihr Patient bzw. seine Angehörigen drohen nach einem Zwischenfall bei der Behandlung mit einer Strafanzeige  – In Ihrer Praxis oder Abteilung werden von der Polizei Krankenunterlagen beschlagnahmt – Sie werden zur Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen  – Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt

Wir beraten und verteidigen Sie in diesen und anderen schwierigen Situationen. Unser erstes Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung mit Berichterstattung zu vermeiden und das Verfahren zügig und lautlos zur Einstellung zu bringen. Den zunehmend spezialisierten Staatsanwaltschaften treten wir mit Expertise sowohl im Medizinrecht als auch im Strafrecht entgegen.

Fahrlässige Tötung/Körperverletzung
Neben den klassischen Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung (wegen angeblicher Behandlungsfehler oder Verletzung der Aufklärungspflicht) sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile auch Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) einen großen Raum ein. Die für den Arzt berufsspezifischen Tatbestände des Bruchs der Schweigepflicht, der unrichtigen Feststellung der Indikationsvoraussetzungen zum Schwangerschaftsabbruch oder das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse spielen in der Praxis eine geringere Rolle.

Abrechnungsbetrug
Die gestiegene Bedeutung des Abrechnungsbetrugs ist darauf zurückzuführen, dass das Abrechnungssystem sowohl im vertragsärztlichen (EBM) als auch im privatärztlichen Bereich (GOÄ) äußerst komplex ist, da die Leistungslegenden der einzelnen Gebührenpositionen oftmals auslegungsbedürftig oder Ausschlusstatbestände zu berücksichtigen sind. Eine fahrlässige Falschabrechnung in Folge von Irrtümern, Nachlässigkeiten, Verwechslungen oder falscher Auslegung einer Gebührenordnungsposition ist deswegen ohne Spezialkenntnisse nicht immer sicher zu vermeiden. Derartige Fahrlässigkeiten können jedoch bei richtiger Subsumption nicht den Tatbestand des Abrechnungsbetrugs als Vorsatzdelikt erfüllen.

Risiko Approbationsverlust
Gerade bei Vorsatzdelikten wie Abrechnungsbetrug ist mit Blick auf einen drohenden Widerruf der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung (und damit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage) eine umsichtige Vertretung und Verteidigung angezeigt.

Kommunikation nach Zwischenfall
Erheben der Patient oder seine Angehörigen nach einem Zwischenfall bei der Behandlung gegen den Arzt oder das Pflegepersonal Vorwürfe, geht es darum, mit einer adäquaten Kommunikation mit den Betroffenen jedenfalls eine Strafanzeige und die damit verbundene Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu vermeiden.