Hebammenrecht

Wir vertreten Hebammen und Entbindungspfleger in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Haftungs- und Strafrecht
Hierzu gehört insbesondere die bundesweite Vertretung in zivilrechtlichen Haftungsprozessen und Strafverfahren, in denen wir Hebammen gegen den Vorwurf einer angeblich fehlerhaften Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe oder Wochenbettbetreuung verteidigen. Hierbei arbeiten wir regelmäßig mit unabhängigen Sachverständigen im Hebammenwesen zusammen, um der von Gerichten und Staatsanwaltschaften häufig übernommenen ärztlichen Beurteilung des Sachverhalts ein Hebammengutachten entgegenzusetzen. Dieses Vorgehen hat vor allem im Bereich der außerklinischen Geburtshilfe große Relevanz.

Vertrags- und Vergütungsrecht
Des Weiteren unterstützen wir Hebammen bei Vertragsverhandlungen mit Kliniken (Beleghebammenvertrag, Sicherstellungsvereinbarung, Arbeitsvertrag etc.) und bei der Kooperation mit anderen Kolleginnen (Partnerschaftsgesellschaft etc.). Die Berücksichtigung der berufsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ist bei der Vertragsgestaltung unerlässlich.

Auch mit allen anderen Fragen rund um die berufliche Tätigkeit, sei es Abrechnung, Datenschutz, Werbung etc. sind Hebammen bei uns an der richtigen Adresse.