Krankenhausrecht

Wir beraten Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher und kirchlicher Trägerschaft sowie Privatkrankenanstalten ebenso wie Klinikdirektoren, Chefärzte, Oberärzte und nachgeordnete Ärzte in allen Belangen des Krankenhausbetriebs.

Planung – Finanzierung – Vergütung
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Krankenhausplanung über die Krankenhausfinanzierung bis hin zur Vergütung von Krankenhausleistungen, von arbeitsrechtlichen Fragestellungen über das sog. In- und Outsourcing bis hin zum Abschluss von Versorgungsverträgen und Kooperationsvereinbarungen, von Ambulanzen über die Ermächtigung von Krankenhausärzten bis hin zu ambulanten Operationen. Zudem stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kostenträgern und Patienten im Falle der Leistungsverweigerung oder Kürzung von Leistungen zur Verfügung

Verzahnung stationärer und ambulanter Sektoren
In diesem Zusammenhang spielen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks auch in stationären Bereichen neue Modelle eine immer wichtigere Rolle. Dies betrifft zum einen die Erschließung des ambulanten Sektors in Form von Ermächtigungen, der Gründung von bzw. Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren, den Abschluss von Verträgen der Integrierten Versorgung sowie Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und deren Einbindung in den Klinikbetrieb. Zum anderen zählt hierzu die Ein- und Ausgliederung einzelner Aufgaben oder Abteilungen beispielsweise durch die Gründung eigener Gesellschaften oder niedergelassene Ärzte. Darüber hinaus entwickeln wir vollständige Klinikkonzepte, d.h. insbesondere Vertragswerke für Kooperationen zwischen Krankenversicherern, Klinikträgern und Ärzten bzw. Zahnärzten.