Riskmanagement in Kliniken und Praxen

Klinisches Riskmanagement bildet seit vielen Jahren einen maßgeblichen Teil der anwaltlichen Kernkompetenz unserer Sozietät.

Ansatz
Krankenhaus-Riskmanagements wurde zu Beginn der 1990er Jahre von Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer erstmals in Deutschland entwickelt. Dem lag einerseits das Vorbild erfolgreich praktizierter Projekte in den U.S.A., andererseits die aus langen Jahren anwaltlicher Tätigkeit resultierende Überzeugung zugrunde, dass zahlreiche Haftungsfälle – im Strafrecht wie im Zivilrecht – durch aktive Schadensprävention im Vorfeld vermieden werden können.

Gesetzliche Verpflichtung
Seit in Kraft treten des sog. Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 besteht nunmehr auch eine gesetzliche Verpflichtung, klinisches Riskmanagement zu etablieren. Danach sind unter Einbeziehung von Experten bestehende Risiken in der Patientenversorgung zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen und zu überwachen sowie die Beteiligten auf Behandlerseite entsprechend zu schulen.

Hochkonjunktur der Arzthaftung
Angesichts einer wahren „Hochkonjunktur“ der Medizinschadenshaftung und sich dramatisch entwickelnder Haftungssummen wird die Notwendigkeit aktiver Schadensprävention immer deutlicher. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch sicher die Rechtsprechung, die an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung immer höhere Anforderungen stellt. Qualitätsmanagement allein bedeutet hier noch keinen effektiven Haftungsschutz, denn im Praxis- und Krankenhausbetrieb gibt es rechtlich geprägte Fehlerquellen v.a. in den Bereichen Organisation, Aufklärung und Dokumentation die nur durch eine juristische Risikoanalyse zu reduzieren sind.

Herangehensweise
Genau hier setzt das juristische Risikomanagement an: Die aus der richterlichen Praxis und Rechtsprechung abgeleiteten Erkenntnisse werden präventiv, zur Vermeidung ähnlicher neuer Schäden eingesetzt. Indem man anhand der bekannten Vorgaben der Rechtsprechung und gesetzlichen Bestimmungen das Haftungspotential eines Krankenhauses „abklopft“, registriert man Haftungsquellen, die beseitigt werden müssen.